Abgabefrist
Am 31.05.2010 läuft die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen des Jahres 2009 ab.
Sollten unvorhersehbare oder außergewöhnliche Ereignisse eingetreten sein, besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Diese Beantragung kann auch telefonisch erfolgen. Empfehlenswert ist jedoch immer, den Antrag schriftlich zu stellen.
Steuerpflichtige, die Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, erhalten eine Verlängerung der Frist bis zum 31.12.2010. Sie brauchen sich dann auch nicht um weitere Formalitäten zu kümmern. Der Steuerberater wird gegenüber dem Finanzamt tätig und teilt mit, dass er beauftragt ist, die Steuererklärung zu erstellen.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt in begründeten Fällen berechtigt ist, einer Fristverlängerung nicht zuzustimmen und die Abgabe der Steuererklärung in einer angemessenen Zeit fordern kann.
